Die Kostenübernahmen sind grundsätzlich durch den Leistungsbezüger mit seinem Versicherer zu klären.
Standard-Termin 70 Min: CHF 126.50
Rechnungsstellung an Patient, Tarif 590
Krankenkassen-Zusatzversicherung Alternativ
Ohne Zusatzversicherung: Selbstzahler zum selben Tarif
Bitte klären Sie vorab die Kostenübernahme durch Ihren Versicherer!
Therapeut Urs Gisler
Folgetermin 60 Min: CHF 130.00
Ersttermin 75-90 Min: CHF 160.00 pauschal
Rechnungsstellung an Patient, Tarif 590
Krankenkassen-Zusatzversicherung
Ohne Zusatzversicherung: Selbstzahler zum selben Tarif
Bitte klären Sie vorab die Kostenübernahme durch Ihren Versicherer!
Therapeutin Silvia Gisler
Erfolgt die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung, wird die verschriebene Behandlung i.R. von Ihrer Krankenkasse übernommen (nach Abzug des Selbstbehalts). Tarif und Taxpunktwert sind vom Gesetzgeber festgelegt. Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Wenn Sie Anspruch auf Physiotherapie haben, hat Ihre Krankenkasse das Recht, bei Ihrem behandelnden Arzt einen Bericht zu verlangen.
Eine Verordnung für Physiotherapie gilt für maximal 9 Sitzungen, wobei die erste Behandlung innert 5 Wochen ab Ausstellung der Verordnung durchgeführt werden muss. Sie verfällt nach 3 Monaten ab Ausstellung (Ausnahme: Langzeitverordnung)
Wird die 5-Wochenfrist verpasst, wird der Physiotherapeut die Behandlung nicht aufnehmen, da er nicht über die Krankenversicherung abrechnen kann. Der Arzt wird in der Folge eine neue Verordnung ausstellen müssen. Dieser unnötige Mehraufwand für den Arzt kann minimiert werden, wenn Sie sich umgehend beim Physiotherapeuten melden.
Therapeut Urs Gisler
Terminabsagen/-Verschiebungen
Ohne Kostenfolge, mindestens 24 Stunden vorher. Danke für Ihr Verständnis.
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